Was ist Glühwein – Glühpunsch – Glühbirne?

Durch den besonderen Schutz muss ein Glühwein den strengen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Unabhängig von geschmacklichen Vorlieben und kulinarischer Abwechslung muss im Einzelfall geprüft werden, ob das so kreierte Getränk noch einem Glühwein entspricht oder ob es unter anderem Namen wie z. B. „Punsch“ o.ä. zu verkaufen ist. Insgesamt waren die untersuchten Proben aber weitestgehend unauffällig.

Quelle: cuvas.de ⇒