Kann man ein Gutachten über TTIP machen, ohne Kenntnis der TTIP-Verhandlungsdokumente?

Frage des Abgeordneten Roland Claus (DIE LINKE.):

Auf welchem Weg haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitglieder des Sachverständigenrates die erforderlichen Kenntnisse bezüglich des Inhaltes der geheimen TTIP-Unterlagen (TTIP – Transatlantische Handels- und Investiti￾onspartnerschaft) erlangt, die sie in die Lage versetzt haben, im Jahresgutachten 2015/2016 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der ge￾samtwirtschaftlichen Entwicklung (Bundestagsdrucksache 18/6740) die Aussage zu treffen, dass von TTIP positive Effekte zu erwarten sind (z. B. bei Rn. 72)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke

vom 3. März 2016

Der Sachverständigenrat hat in Rn. 72 ff. seines letzten Jahresgutachtens eine nachvollziehbare und begründete Argumentation zu einem möglichen Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen vorgelegt. Die Aussagen des Sachverständigenrates setzen nach Auffassung der Bundesregierung keine Kenntnis der TTIP-Verhandlungsdokumente voraus.

Quelle / Weiterlesen bei: Deutscher Bundestag Drucksache 18/7794 18, Seite 1. ⇒