Cannabis auf Rezept – darf man noch Autofahren?

Den Cannabispatientinnen und -patienten droht keine Sanktionierung gemäß
§ 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen
Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen
Arzneimittels herrührt.

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