Kardiologische und neurologische Beschwerden nach HPV-Impfung?

Eine Impfung gegen humane Humane Papillomaviren (HPV-Impfung) soll vor allem Gebärmutterhalskrebs vorbeugen. Aber auch Scheidenkrebs, Analkrebs und Genitalwarzen stehen auf der Schutzliste.

Deshalb wird die Impfung für Kinder zwischen 9 und 14 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Es mehren sich aber Berichte über verschwiegene Impfrisiken.

Über die Informationsbroschüre zu HPV der  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) urteilt die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Ingrid Mühlhauser*:

„So wie es dargestellt ist, ist es einfach falsch. Das ist irreführend, einseitig, werbemäßig, kampagnenmäßig.“ 

* Universität Hamburg, Fakultät für Mathematik, Informatik,  Naturwissenschaften, Gesundheitswissenschaft

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