„Halal-Fleisch“ ohne Betäubung darf nicht das Bio-Logo tragen

Denn die Schlachtung ohne vorherige Betäubung entspricht nicht der EU-Öko-Verordnung, bei der man das Leiden der Leiden der Tiere während der gesamten Lebensdauer so gering wie möglich halten muss.

Es gibt aber auch „Halal-(Bio)-Fleisch“ mit Betäubung.

Quelle / Weiterlesen: lebensmittelklarheit.de ⇒