Cannabis auf Rezept – darf man noch Autofahren?
Den Cannabispatientinnen und -patienten droht keine Sanktionierung gemäß
§ 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen
Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen
Arzneimittels herrührt.
Quelle / Weiterlesen bei: dip21.bundestag.de ⇒
Zur Studie: ⇒